Allgemeine Mietbedingungen De MeerParel & ZeeParel
Artikel 1: Begriffsbestimmungen
In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
a. Ferienunterkunft: Bungalow, (Sommer-)Haus, Wohnung;
b. Unternehmer: das Unternehmen, das die Ferienwohnung dem Urlauber zur Verfügung stellt;
c. Urlauber: die Person, die den Vertrag über die Ferienwohnung mit dem Unternehmer abschließt;
d. Miturlauber: die Person(en), die ebenfalls im Vertrag genannt werden
e. Dritte: jede andere Person, die nicht der Unternehmer, der Urlauber und/oder seine(n) Miturlauber ist/sind;
f. Vereinbarter Preis: das Entgelt, das für die Nutzung der Ferienunterkunft gezahlt wird, einschließlich aller in der Bestätigung genannten Nebenkosten.
g. Kosten: alle Kosten des Unternehmers, die mit dem Betrieb des Ferienparks verbunden sind;
h. Informationen: schriftliche/elektronische Angaben über die Nutzung der Ferienunterkunft, die Einrichtungen und die Regeln für den Aufenthalt;
i. Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthaltes.
Artikel 2: Gegenstand des Vertrages
1. Der Unternehmer stellt dem Urlauber zu Erholungszwecken, d.h. nicht zum dauerhaften Aufenthalt, eine Ferienunterkunft der vereinbarten Art oder des vereinbarten Typs für die vereinbarte Dauer und zu dem vereinbarten Preis zur Verfügung.
2. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Urlauber vorher die schriftlichen Informationen zu erteilen, auf deren Grundlage auch dieser Vertrag geschlossen wird. Der Unternehmer wird den Urlauber stets rechtzeitig schriftlich über Änderungen informieren.
3. Weichen die Angaben erheblich von den bei Vertragsabschluss gemachten Angaben ab, so ist der Urlauber berechtigt, den Vertrag kostenlos zu stornieren.
4. Der Urlauber ist verpflichtet, den Vertrag und die dazugehörigen Informationen zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm übernachten, den Vertrag und die dazugehörigen Informationen einhalten.
Artikel 3: Dauer und Beendigung des Vertrages
Der Vertrag endet von Rechts wegen mit Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Artikel 4: Preis und Preisänderung
1. Der Preis wird auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarife vereinbart, die vom Unternehmer festgelegt werden.
Der Preis wird auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden und vom Unternehmer festgelegten Tarife vereinbart.
2. Entstehen nach der Festlegung des vereinbarten Preises aufgrund einer Erhöhung der finanziellen Belastung des Unternehmers zusätzliche Kosten infolge geänderter Ausgaben und/oder Abgaben, die sich unmittelbar auf die Ferienunterkunft oder den Urlauber beziehen, so können diese auch nach Vertragsabschluss an den Urlauber weitergegeben werden.
Artikel 5: Zahlung
1. Der Urlauber hat seine Zahlungen in Euro zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und zwar unter Berücksichtigung der vereinbarten Zeiträume.
2. Kommt der Urlauber trotz vorheriger Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht ausreichend innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Mahnung nach, so ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet des Rechts des Unternehmers, die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises zu verlangen.
3. Sollte der Unternehmer am Tag der Ankunft nicht im Besitz des geschuldeten Gesamtbetrags sein, so ist er berechtigt, dem Urlauber den Zugang zur Ferienunterkunft zu verweigern, unbeschadet des Rechts des Unternehmers, die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises zu verlangen.
4. Alle angemessenen außergerichtlichen Kosten, die der Unternehmer nach der Inverzugsetzung aufwendet, gehen zu Lasten des Urlaubers. Wird der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig beglichen, so wird nach Inverzugsetzung der gesetzlich vorgesehene Zinssatz auf den noch ausstehenden Betrag erhoben.
Artikel 6: Stornierung
1. Im Falle einer Stornierung hat der Urlauber eine Vergütung an den Unternehmer zu zahlen. Diese Vergütung beläuft sich - im Falle einer Stornierung mehr als drei Monate vor Beginn des Aufenthalts auf 15 % des vereinbarten Preises;
- im Falle einer Stornierung innerhalb von drei bis zwei Monaten vor Beginn des Aufenthalts auf 50 % des vereinbarten Preises;
- im Falle einer Stornierung innerhalb von zwei bis einem Monat vor Beginn des Aufenthalts auf 75 % des vereinbarten Preises;
- bei Stornierung innerhalb eines Monats bis zu 7 Tagen vor Beginn des Aufenthalts auf 90 % des vereinbarten Preises
- im Falle einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Aufenthalts auf 100 % des vereinbarten Preises.
2. Bereits geleistete Zahlungen nach Abzug der Verwaltungskosten anteilig erstattet.
Artikel 7: Nutzung durch Dritte
1. Die Nutzung des Ferienhauses durch Dritte ist nur gestattet, wenn der Unternehmer dies schriftlich genehmigt hat.
2. Die erteilte Zustimmung kann an Bedingungen geknüpft werden, die vorher schriftlich festzuhalten sind.
Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Urlaubers
Der Urlauber ist verpflichtet, den vollen Preis für den vereinbarten Zeitraum zu zahlen.
Artikel 9: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung bei zurechenbaren Versäumnissen und/oder rechtswidrigen Handlungen
1. Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
a. Wenn der Urlauber, der/die Miturlauber und/oder der/die Dritte(n) trotz vorheriger Abmahnung die im Vertrag, den dazugehörigen Informationen und/oder den behördlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen nicht oder nicht ausreichend erfüllt/erfüllen, und zwar in einem solchen Maße, dass dem Unternehmer nach Kriterien der Angemessenheit und Billigkeit die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann;
b. Wenn der Urlauber trotz vorheriger Abmahnung den Unternehmer und/oder Miturlauber belästigt oder die gute Atmosphäre auf oder in der unmittelbaren Umgebung des Geländes stört;
c. Wenn der Urlauber trotz vorheriger Abmahnung gegen die Parkordnung verstößt, indem er die Ferienunterkunft nutzt;
2. Falls der Unternehmer eine vorzeitige Kündigung und Räumung wünscht, ist er verpflichtet, den Urlauber persönlich darüber zu informieren.
3. Nach der Kündigung muss der Urlauber dafür sorgen, dass die Ferienunterkunft so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, geräumt und das Gelände verlassen wird.
4. Der Urlauber bleibt grundsätzlich verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.
Artikel 10: Gesetze und Verordnungen
1. Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ferienunterkunft sowohl im Inneren als auch im Äußeren jederzeit allen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen entspricht, die die Behörden an sie stellen können.
2. Der Urlauber ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Vorschriften strikt einzuhalten. Er hat auch dafür zu sorgen, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm übernachten, die auf dem Gelände geltenden Vorschriften strikt einhalten.
Artikel 11: Instandhaltung und Pflege
1. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für andere als Personenschäden und Tod ist auf einen Höchstbetrag von € 455.000 pro Ereignis begrenzt. Der Unternehmer ist verpflichtet, sich dafür zu versichern.
2. Der Unternehmer haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, diese sind auf ein ihm zurechenbares Versäumnis zurückzuführen.
3. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen von extremen Witterungseinflüssen oder sonstiger höherer Gewalt.
4. Der Unternehmer haftet nicht für Störungen der Versorgungseinrichtungen, es sei denn, die Störung ist auf ihn zurückzuführen.
5. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für alle Schäden, die durch eine Handlung oder Unterlassung von ihm selbst, seinen Miturlaubern und/oder Dritten verursacht werden, soweit es sich um Schäden handelt, die ihm, seinen Miturlaubern und/oder Dritten zuzurechnen sind.
6. Nach einer Meldung des Urlaubers über eine von anderen Urlaubern verursachte Belästigung ist der Unternehmer verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
* Als Grundlage gelten die Recron-Bedingungen